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BayObLG, 27.05.1981 - BReg. 2 Z 51/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80
Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer …
Die Kostenentscheidung beruht auf § 47 WEG ; für eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten besteht angesichts des Grundsatzes, daß in Wohnungseigentums Sachen außergerichtliche Kosten jeder Beteiligte selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1979, 30/34; BayObLG Rpfleger 1980, 192; Senatsbeschluß vom 27.5.1981 BReg. 2 Z 51/80.) kein Grund. - BayObLG, 02.07.1981 - BReg. 2 Z 53/80
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch Miteigentümer
§§ 8-18. RdNr. 18; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 RdNr. 6) war über die Kosten der ersten und zweiten Instanz gemäß § 47 WEG zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; Senatsbeschluss vom 27.5.1981 BReg. 2 Z 51/80).